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   LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2018 - L 2 AS 80/17 B   

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LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2018 - L 2 AS 80/17 B (https://dejure.org/2018,55567)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.12.2018 - L 2 AS 80/17 B (https://dejure.org/2018,55567)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. Dezember 2018 - L 2 AS 80/17 B (https://dejure.org/2018,55567)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 59 Abs 1 S 1 RVG, § 59 Abs 2 S 1 RVG, § 45 Abs 1 RVG, § 47 RVG, § 54 RVG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Festsetzung der Prozesskostenhilfevergütung - Einwand der Staatskasse - Vereitelung des Anspruchsübergangs - Kostenerstattungsanspruch des Leistungsempfängers nach § 193 SGG - Rechtsnatur - Freistellungsanspruch - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Vergütung beigeordneter Rechtsanwälte im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2018 - L 2 AS 80/17
    Dabei gesteht die Rechtsprechung dem Rechtsanwalt einen Spielraum von 20 % (Toleranzgrenze) zu, der von Dritten wie auch von den Gerichten zu beachten ist (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R- zitiert nach juris).

    Zu berücksichtigen sind dabei zum Beispiel das Lesen der Verwaltungsentscheidung, die Beratung des Mandanten, das Aktenstudium, das Anfertigen von Notizen, mithin bei Geltendmachung eines Anspruchs die Darlegung, wie sich dieser rechnerisch ermittelt, und zwar unter Eingehung auf die streitigen Rechtsvorschriften sowie der Heranziehung von Kommentarliteratur und, soweit vorhanden, einschlägiger Rechtsprechung (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R, Rn. 30 - zitiert nach juris).

    Die Tätigkeit der Beschwerdeführerin wich insoweit nicht deutlich von dem ab, was das BSG mit der Darlegung eines Anspruchs auf Leistungen mittels Subsumtion unter die Tatbestandsmerkmale der einschlägigen Rechtsvorschriften, aber ohne umfangreichere Beweiswürdigung und eingehende Auseinandersetzung mit Rechtsprechung und Literatur als "Routinefall auf dem Gebiet des Sozialrechts" beschrieben hat (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R, Rn. 35 - zitiert nach juris).

  • BGH, 05.05.2010 - III ZR 209/09

    Befreiungsanspruchs des Treuhänder: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2018 - L 2 AS 80/17
    Diese Rechtsfolge wird nach der zivilrechtlichen Rechtsprechung aus § 257 Satz 2 BGB hergeleitet, wonach der Befreiungsschuldner dann, wenn die dem Befreiungsgläubiger auferlegte Verbindlichkeit noch nicht fällig ist, statt Befreiung vorzunehmen, Sicherheit leisten kann (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 2010 - III ZR 209/09, Rn. 20, m.w.N. - zitiert nach juris).

    Der Freistellungsanspruch wandelt sich erst dann in einen Zahlungsanspruch, gegen den mit einem anderen Zahlungsanspruch aufgerechnet werden kann, wenn er abgetreten worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 2010 - III ZR 209/09, Rn. 12 - zitiert nach juris), der Erstattungspflichtige ihn pfändet (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2017 - VII ZB 9/14, Rn. 6 - Urteil vom 10. März 2011 - IX ZR 82/10, Rn. 14 - zitiert nach juris), der Erstattungsberechtigte gegenüber dem Dritten selbst erfüllt, seine Inanspruchnahme mit Leistung einer Sicherheit zu erwarten ist oder über das Vermögen des Erstattungsberechtigen - nicht jedoch des Erstattungspflichtigen - ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist (vgl. Grüneberg in Palandt, BGB, Kommentar, 76. Auflage, 2017, § 247, Rn. 1).

  • BSG, 02.12.2014 - B 14 AS 60/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2018 - L 2 AS 80/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist anerkannt, dass es sich bei dem Kostenerstattungsanspruch nach § 63 SGB X um einen Freistellungsanspruch des Erstattungsberechtigen/-gläubigers handelt (vgl. BSG, Urteil vom 2. Dezember 2014 - B 14 AS 60/13 R, Rn. 12 - so auch erkennender Senat im Urteil vom 15. März 2018 - L 2 AS 496/17, Rn. 52 ff m.w.N. - zitiert nach juris).

    Vielmehr ist es ausreichend, dass der Erstattungsgläubiger einer Honorarforderung seines bevollmächtigten Rechtsanwaltes ausgesetzt ist (vgl. BSG, Urteil vom 2. Dezember 2014 - B 14 AS 60/13 R, Rn. 17 - zitiert nach juris).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.03.2018 - L 2 AS 496/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erstattungsanspruch des

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2018 - L 2 AS 80/17
    Die Berichterstatterin hat mit Verfügung vom 20. Juli 2018 darauf hingewiesen, dass der Senat zwischenzeitlich entschieden habe, dass das Jobcenter nicht berechtigt sei, gegen einen Kostenerstattungsanspruch nach § 63 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch -Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X) aufzurechnen, weil keine Gleichartigkeit der Forderungen vorliege (vgl. Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. März 2018 - L 2 AS 496/17 - zitiert nach juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist anerkannt, dass es sich bei dem Kostenerstattungsanspruch nach § 63 SGB X um einen Freistellungsanspruch des Erstattungsberechtigen/-gläubigers handelt (vgl. BSG, Urteil vom 2. Dezember 2014 - B 14 AS 60/13 R, Rn. 12 - so auch erkennender Senat im Urteil vom 15. März 2018 - L 2 AS 496/17, Rn. 52 ff m.w.N. - zitiert nach juris).

  • OLG München, 09.05.1997 - 11 W 1452/97

    Verlust des Vergütungsanspruchs des PKH-Anwalts gegen die Staatskasse bei

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2018 - L 2 AS 80/17
    Ein Handeln zum Nachteil der Staatskasse kann unter anderem darin liegen, dass der beigeordnete Rechtsanwalt schuldhaft, d.h. mindestens grob fahrlässig, einen Rückgriff der Staatskasse gegen den Prozessgegner verhindert, z.B. weil er eine Kostenvereinbarung mit dem Gegner zu Lasten der Staatskasse trifft, einen Kostenfestsetzungsantrag im Namen der Partei stellt oder auf eine Kostengrundentscheidung verzichtet (vgl. Müller Raabe in Gerold/Schmidt, RVG, Kommentar, 23. Auflage, 2017, § 55, Rn. 55; Oberlandesgericht (OLG) München, Beschluss vom 9. Mai 1997 - 11 W 1452/97 - zitiert nach juris, Rn. 6 m.w.N.; a.A. nur bei Arglist des Rechtsanwaltes: Hartmann, Kostengesetze, RVG, 48. Auflage, 2018, § 59, Rn. 15 f.).

    Dass unter Umständen in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung eine Aufrechnung gegen Kostenerstattungsansprüche als zulässig angesehen wird (vgl. etwa BGH, Versäumnisurteil vom 18. Juli 2013 - VII ZR 241/12, Rn. 10 ff. m.w.N. - OLG München, Beschluss vom 9. Mai 1997 - 11 W 1452/97 - OLG Naumburg, Beschluss vom 12. Juni 2014 - 10 W 19/14 (KFB) - zitiert nach juris), dürfte vor allem dem Umstand geschuldet sein, dass im zivilgerichtlichen Verfahren eben auch Ansprüche des Beklagten gegen den Kläger auf Kostenerstattung bestehen können.

  • BGH, 11.03.2016 - V ZR 102/15

    Geschäftsführung ohne Auftrag: Entfernen eines unbefugt auf einem

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2018 - L 2 AS 80/17
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Abtretung nur an den zu befriedigenden Gläubiger, d.h. im vorliegenden Fall an die Beschwerdeführerin, zulässig ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2011 - II ZR 271/08, Rn. 14 - und Urteil vom 11. März 2016 - V ZR 102/15, Rn. 15 - zitiert nach juris).
  • BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 50/15 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Vorverfahren - Erledigung der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2018 - L 2 AS 80/17
    Dies gilt auch in den Fällen, in denen eine Teilabhilfe mit einer anteiligen Kostenregelung erfolgt ist und Klage nur hinsichtlich des Teiles erhoben wird, der noch nicht durch die Behörde anerkannt worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 19. Oktober 2016 - B 14 AS 50/15 R - zitiert nach juris, Rn. 15).
  • BGH, 18.07.2013 - VII ZR 241/12

    Zwangsvollstreckungsabwehrklage: Vollstreckungshindernis für eine Forderung bei

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2018 - L 2 AS 80/17
    Dass unter Umständen in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung eine Aufrechnung gegen Kostenerstattungsansprüche als zulässig angesehen wird (vgl. etwa BGH, Versäumnisurteil vom 18. Juli 2013 - VII ZR 241/12, Rn. 10 ff. m.w.N. - OLG München, Beschluss vom 9. Mai 1997 - 11 W 1452/97 - OLG Naumburg, Beschluss vom 12. Juni 2014 - 10 W 19/14 (KFB) - zitiert nach juris), dürfte vor allem dem Umstand geschuldet sein, dass im zivilgerichtlichen Verfahren eben auch Ansprüche des Beklagten gegen den Kläger auf Kostenerstattung bestehen können.
  • BGH, 22.03.2011 - II ZR 271/08

    Zur Haftung von Treugebern einer Kommanditgesellschaft

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2018 - L 2 AS 80/17
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Abtretung nur an den zu befriedigenden Gläubiger, d.h. im vorliegenden Fall an die Beschwerdeführerin, zulässig ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2011 - II ZR 271/08, Rn. 14 - und Urteil vom 11. März 2016 - V ZR 102/15, Rn. 15 - zitiert nach juris).
  • BGH, 22.03.2011 - VI ZR 63/10

    Anspruch auf Freistellung von außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren:

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2018 - L 2 AS 80/17
    Nach der Rechtsprechung des BGH handelt es sich auch bei einem Kostenerstattungsanspruch des Klägers auf Rechtsanwaltsgebühren, die für die Führung eines Prozesses angefallen sind, um einen Freistellungsanspruch des Klägers (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2011 - VI ZR 63/10, Rn. 18 - zitiert nach juris).
  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 249/02

    Begriff des Schadens bei unrichtiger steuerlicher Beratung

  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 16/09 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - angenommenes Anerkenntnis - Vergleich -

  • BVerfG, 04.05.2009 - 1 BvR 2251/08

    Verweigerung der Festsetzung und Auszahlung der Pflichtverteidigervergütung

  • BGH, 10.03.2011 - IX ZR 82/10

    Rechtsanwaltsvertrag: Unterlassene Geltendmachung der Selbstpfändung;

  • BGH, 09.07.2009 - IX ZR 135/08

    Keine streitwerterhöhende Aufrechnung bei Schadenersatz wegen Verstoßes gegen

  • BGH, 14.02.2007 - XII ZB 112/06

    Geltendmachung von Einwendungen oder Einreden gegenüber der Kostenforderung eines

  • BGH, 22.06.1994 - XII ZR 39/93

    Verstrickung des Kostenerstattungsanspruchs zugunsten eines im Wege der

  • SG Berlin, 16.10.2017 - S 173 AS 16394/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - prozessualer Kostenerstattungsanspruch gem §§

  • BGH, 18.01.2017 - VII ZB 9/14

    Forderungspfändung: Pfändbarkeit eines prozessualen Kostenerstattungsanspruch;

  • BGH, 28.06.1983 - VI ZR 285/81

    Befreiungsanspruch - Verbindlichkeit - Zahlungsanspruch - Aufrechnung -

  • BSG, 25.11.1999 - B 13 RJ 23/99 R

    Keine Kostenerstattung für Unterhaltsprozeß gemäß § 63 SGB X

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2013 - L 19 AS 85/13
  • OLG Naumburg, 12.06.2014 - 10 W 19/14

    Kostenfestsetzungsverfahren: Aufrechnung mit einem in einem anderen Verfahren

  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.11.2016 - L 2 AS 445/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - keine fiktive

  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.10.2018 - L 2 AS 375/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Rechtsbehelfe gegen den

  • LSG Sachsen-Anhalt, 12.01.2017 - L 2 AS 441/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Terminsgebühr -

  • LSG Baden-Württemberg, 10.03.2020 - L 10 SF 371/20 E-B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Einigungsgebühr - kein

    Denn eine Kostenvereinbarung, mit der eine mögliche (Teil-)Erstattung außergerichtlicher Kosten durch den Prozessgegner (der selbst keine Erstattung seiner Kosten verlangen kann, s.o.) mit diesem ohne Not "wegvereinbart" wird, widerspricht in Verfahren mit PKH-Bewilligung unter Anwaltsbeiordnung dem auch im Kostenrecht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben und stellt sich als rechtsmissbräuchliches Handeln zum Nachteil der Staatskasse dar, weil ein Rückgriff der Staatskasse gegen den Prozessgegner damit vereitelt wird (wie hier vgl. Landessozialgericht - LSG - Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.12.2018, L 2 AS 80/17 B, in juris, Rdnr. 43; Thüringer LSG, Beschluss vom 17.10.2018, L 1 SF 1571/16 B, in juris, Rdnr. 21; Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, a.a.O., § 55 Rdnr. 55, alle m.w.N.; s. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.11.2008, L 20 B 59/08 SO, in juris, Rdnrn. 26 ff., das bereits das Rechtsschutzbedürfnis für eine Vergütungsfestsetzungsbeschwerde verneint).
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